AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Gerüstbau Hirsch GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der vereinbarten Leistung zustande.

3. Ausführung und Montage
Der Auftragnehmer führt alle Gerüstbauarbeiten nach den geltenden technischen Regelwerken, den DIN-Normen (insbesondere DIN EN 12811) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften aus. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Aufstellort frei zugänglich, ausreichend tragfähig und von Hindernissen geräumt ist. Erforderliche behördliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Flächen sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber einzuholen.

4. Übergabe und Abnahme
Nach Fertigstellung der Montage zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Gebrauchsfertigkeit des Gerüstes an. Das Gerüst gilt mit der Übergabe, spätestens jedoch mit Beginn der Nutzung durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragte Dritte, als mängelfrei abgenommen. Etwaige sichtbare Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5. Nutzung und Pflichten des Auftraggebers
Das Gerüst darf ausschließlich für den im Vertrag vereinbarten Zweck und unter Einhaltung der vorgegebenen Lastklassen genutzt werden. Eigenmächtige Veränderungen am Gerüst (z. B. das Entfernen von Verankerungen, Belägen oder Bordbreitern sowie das Anbringen von Planen oder Werbeplanen ohne vorherige statische Prüfung) sind strikt untersagt. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder unbefugte Veränderungen entstehen.

6. Vorhaltezeit und Freimeldung
Die vereinbarte Miet- bzw. Vorhaltezeit beginnt mit dem Tag der Fertigstellung der Montage. Die Vorhaltezeit endet erst nach Eingang der schriftlichen Freimeldung (Abmeldung des Gerüstes) durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer. Eine Überschreitung der vereinbarten Grundvorhaltezeit wird nach den vereinbarten Tagessätzen bzw. Wochensätzen nachberechnet.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte und verbaut Materialien (Gerüstteile, Zubehör, Schutzeinrichtungen) bleiben das ausschließliche Eigentum des Auftragnehmers. Sie werden dem Auftraggeber lediglich für die Dauer der vereinbarten Vorhaltezeit zur Nutzung überlassen.

10. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers (Leichlingen). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.